Ein*e Psychiater*in ist ein*e Facharzt/Fachärztin. Bei einer Wahlärztin wie mir benötigen Sie keine Überweisung, die Behandlung ist jedoch kostenpflichtig. Einen Teil der Kosten können Sie sich im Nachhinein von der Kankenversicherung rückerstatten lassen, unabhängig von einer Überweisung.
Unter Psychopharmaka versteht man Medikamente die ihrem Körper helfen, ein entstandenes Ungleichgewicht von Botenstoffen im Gehirn auszugleichen. Wenn man sich völlig überfordert fühlt, sich die Gedanken nur noch im Kreis drehen oder man schon seit längerem wenig bis gar nicht mehr geschlafen hat, kann eine medikamentöse Behandlung eine sehr wichtige Hilfe sein um überhaupt wieder in die Lage zu kommen, in Ruhe Gedanken und Sorgen zu ordnen und sich ausgeschlafen den Herausforderungen zu stellen.
Wir alle kommen im Leben in Situationen, in denen wir an unsere Grenzen stoßen und nicht mehr weiterwissen oder weiterkönnen. Etliche Beispiele dazu finden Sie auf meiner Seite unter „Wann soll ich zum/zur Psychiater*in?“.
Der Krankenstand beginnt mit dem Tag der Krankmeldung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Handelt es sich dabei um einen Vertragspartner für alle Kassen („Kassenarzt“) wird die jeweilige Gesundheitskasse von diesem automatisch informiert.
Wenn Sie eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt krankschreibt, müssen Sie die schriftliche Bestätigung des Krankenstands selbst an eine Kundenservicestelle Ihrer Krankenversicherung übermitteln.
Die Wahlarzt-Krankmeldung ist erst gültig, wenn sie von der jeweiligen Versicherung anerkannt wurde.
Psychotherapie auf Krankenschein ist den Psychotherapeut*innen vorbehalten.
Auch Psychiater*innen wie ich bieten Psychotherapie an – diese wird jedoch als ärztliche Leistung abgerechnet. Die Honorarnote kann anschließend bei Ihrem Versicherungsträger eingereicht werden. Krankenkassen ersetzen zumindest einen Teil, Zusatzversicherungen oft auch den Rest der Kosten.
Sie können nach kassenfinanzierter und damit für Sie kostenloser Psychotherapie in folgenden Einrichtungen und Therapeut*innen fragen:
Netzwerk Psychotherapie Steiermark | Glockenspielplatz 6/1, 8010 Graz | Tel: +43 3132 32 28 (Plätze für Erwachsene ud Kinder, Nachfrage jeweils zu Wochenbeginn empfohlen)
VAPP – Verein für ambulante psychologische Psychotherapie | Martinhofstraße 76, 8054 Graz | Tel: +43 676 73 73 262 (Anfragen Dienstag und Donnerstag zwsch. 11-14 Uhr)
Einige Beratungseinrichtungen, Psychosoziale Dienste (GFSG) etc. bieten Psychotherapie in Zusammenhang mit konkreten anderen Leistungen an. Beispielsweise Familienberatung, Männerberatung, auf schwere Erkrankungen spezialisierte Einrichtungen etc.
Fragen Sie danach wenn Sie so eine Einrichtung kontaktieren.
Im Fall eines Krankenstandes erfährt Ihr*e Arbeitgeber*in lediglich, dass Sie im Krankenstand sind, aber nicht weswegen oder wo Sie sich dabei befinden. Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung den/die Arbeitgeber*in davon zu unterrichten.
Rufen Sie PsyNot, das psychiatrische Krisentelefon für die Steiermark rund um die Uhr anonym und kostenfrei an unter 0800 44 99 33.