Mit Zustandekommen der Terminvereinbarung schließen Sie als Patient*in/Klient*in einen Behandlungsvertrag mit mir ab.
Die Behandlung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht gemäß §54 Ärztegesetz.
Die Behandlung ist grundsätzlich kostenpflichtig, Sie erhalten eine Honorarnote.
Sollten Sie einen Befund benötigen, so stelle ich diesen gerne zusätzlich gegen Honorar aus.
Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung in bar oder mit Bankomatkarte zu bezahlen. Die Höhe des Honorars wird jährlich an den aktuellen Verbraucherpreisindex und die Wirtschaftlichkeit angepasst.
Mit der persönlichen, telefonischen oder elektronischen Terminvereinbarung sind die Patient*innen/Klient*innen verpflichtet, den Termin wahrzunehmen, wobei folgende Stornoregelung gilt:
- Terminabsagen müssen grundsätzlich rechtzeitig und an einem Werktag erfolgen, und zwar bis 48 Stunden vor dem Termin.
- An Wochenenden und Feiertagen ist die Ordination geschlossen. Bitte beachten Sie daher, dass für Termine nach Wochenenden und Wochenenden mit Feiertagen (z.B. Ostern, Pfingsten) eine Absage gemäß Punkt (1.) am letzten vorhergehenden Werktag bis 14.00 Uhr bei mir einlangen muss. Beispiel: Ein Termin am Dienstag um 11.30 Uhr gilt als rechtzeitig abgesagt, wenn mich die Mitteilung darüber bis zum vorhergehenden Freitag um 14.00 Uhr erreicht.
- Bei rechtzeitiger Absage gemäß Punkt (1.) oder (2.) wird kein Honorar verrechnet.
- Bei nicht rechtzeitiger Absage oder bei Nichterscheinen werden 100% des Honorars verrechnet.
Gültig ab: 24. April 2023